Natriumfluorid vor der Neueinstufung: Was das ECHA-Verfahren für Zahnpasta bedeutet
Das Wichtigste in Kürze
Frankreich hat bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beantragt, Natriumfluorid als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B einzustufen. Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) muss bis zum 4. April 2027 Stellung nehmen. Eine Einstufung hätte zur Folge, dass Natriumfluorid in Kosmetika wie Zahnpasta grundsätzlich verboten wäre, Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Was ist das CLH-Verfahren?
CLH steht für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach der europäischen CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ein Mitgliedstaat reicht einen begründeten Vorschlag ein, die Öffentlichkeit kann Stellung nehmen, anschließend gibt der RAC eine wissenschaftliche Stellungnahme ab. Über die verbindliche Einstufung entscheidet die Europäische Kommission.
Was wurde für Natriumfluorid vorgeschlagen?
Die französische Gesundheitsbehörde ANSES schlägt vor, Natriumfluorid als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B mit dem Gefahrenhinweis H360F einzustufen: „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Daneben ist unter anderem eine Einstufung als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit vorgeschlagen (Kategorie 1, EUH380). Nach einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation veröffentlichte die ECHA am 10. Februar 2026 die eingegangenen Kommentare und ihre Antworten. Seitdem bewertet der RAC den Vorschlag.
Was würde eine Einstufung für Zahnpasta bedeuten?
Nach der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist Natriumfluorid in Mundpflegeprodukten bis zu einem Fluoridgehalt von 0,15 % erlaubt. Artikel 15 der Verordnung verbietet jedoch Stoffe, die als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich, unter anderem wenn keine geeigneten Alternativstoffe verfügbar sind. Die Frage nach Alternativen wie Hydroxylapatit erhält damit auch eine regulatorische Dimension. Andere Fluoridverbindungen wie Aminfluorid oder Natriummonofluorphosphat sind von dem Verfahren nicht unmittelbar betroffen.
Wer vertritt welche Position?
Das Verfahren wird kontrovers diskutiert. Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) hat laut Lobbyregister Ende Juni 2026 eine Stellungnahme an das Bundesarbeits- und das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, mit dem erklärten Ziel, die Einstufung zu verhindern. Auch in der Konsultation sprachen sich zahlreiche Industrieverbände dagegen aus. BEYOND FLUORID hat sich im Juli 2026 mit einem offenen Brief an die Bundeszahnärztekammer gewandt und klargestellt, dass das Verfahren nicht abgeschlossen ist: Anders als in den Zahnärztlichen Mitteilungen dargestellt, liegt eine abschließende Stellungnahme des RAC noch nicht vor.
Warum ist das Verfahren für Familien wichtig?
Das Verfahren ist ein deutliches Signal: Die zuständige Fachbehörde eines EU-Mitgliedstaats hält die vorliegenden Daten für ernst genug, um eine der strengsten Gefahreneinstufungen zu beantragen. Eine Einstufung beschreibt die grundsätzliche Gefahreneigenschaft eines Stoffes. Wie hoch das Risiko im Alltag ist, hängt von der Gesamtaufnahme ab, die in Deutschland bisher niemand verlässlich erfasst. BEYOND FLUORID fordert, dass das Verfahren ergebnisoffen und transparent geführt wird und dass seine Ergebnisse in nationale Empfehlungen zur Kariesprävention einfließen. Bis zu einer Entscheidung bleibt Zahnpasta mit Natriumfluorid zugelassen. Mit Hydroxylapatit steht eine in klinischen Studien untersuchte fluoridfreie Alternative zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ist Natriumfluorid in der EU als reproduktionstoxisch eingestuft?
Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Es liegt ein Vorschlag Frankreichs vor. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA muss bis zum 4. April 2027 Stellung nehmen.
Wird fluoridhaltige Zahnpasta verboten?
Derzeit nicht. Ein Verbot in Kosmetika würde erst nach einer verbindlichen Einstufung greifen, Ausnahmen wären unter strengen Voraussetzungen möglich. Das Verfahren betrifft zudem nur Natriumfluorid, nicht andere Fluoridverbindungen wie Aminfluorid oder Natriummonofluorphosphat.
Wer entscheidet über die Einstufung?
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA gibt eine wissenschaftliche Stellungnahme ab, die verbindliche Entscheidung trifft die Europäische Kommission.
Quellen
- ECHA: Response to Comments (RCOM) zum CLH-Vorschlag für Natriumfluorid, 10.02.2026.
- BEYOND FLUORID: Offener Brief an die Bundeszahnärztekammer, Faktische Klarstellung zum ECHA-Verfahren zu Natriumfluorid, 09.07.2026, https://beyond-fluorid.de/offener-brief-an-die-bundeszahnaerztekammer-faktische-klarstellung-zum-echa-verfahren-zu-natriumfluorid/
- Deutscher Bundestag, Lobbyregister: Regelungsvorhaben RV0026758 des VDDI, 02.07.2026, https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0026758
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.