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Offener Brief an die Bundeszahnärztekammer – Faktische Klarstellung zum ECHA-Verfahren zu Natriumfluorid

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir veröffentlichen unseren offenen Brief an die Präsidentin und den Vorstand der Bundeszahnärztekammer zur aktuellen Fluoriddebatte und zum laufenden europäischen Verfahren zur toxikologischen Neubewertung von Natriumfluorid.

Aus Sicht unserer Initiative Beyond Fluorid ist eine sachliche, transparente und wissenschaftlich offene Einordnung des Verfahrens von besonderer Relevanz. In den Zahnärztlichen Mitteilungen wurde zuletzt aus unserer Sicht der Eindruck erweckt, das zuständige Risk Assessment Committee der ECHA habe die Eingabe der französischen Gesundheitsbehörde ANSES bereits abschließend geprüft und es ergäben sich keine negativen Konsequenzen für natriumfluoridhaltige Zahnpasten.

Offener Brief an die Bundeszahnärztekammer – Faktische Klarstellung zum ECHA-Verfahren zu Natriumfluorid

Diese Darstellung ist aus unserer Sicht nicht zutreffend. Das Verfahren ist weiterhin nicht abgeschlossen. Nach offiziellem Verfahrensstand hat das Risk Assessment Committee bis zum 4. April 2027 Zeit, seine abschließende Stellungnahme zur vorgeschlagenen Einstufung von Natriumfluorid zu verabschieden und zu veröffentlichen.

Gerade vor diesem Hintergrund halten wir es für wesentlich, dass der aktuelle regulatorische Stand korrekt dargestellt wird. Die von ANSES eingebrachten gesundheitsrelevanten Bedenken, unter anderem zur möglichen Reproduktionstoxizität und endokrinen Wirkung, sollten in der fachlichen und öffentlichen Debatte nicht ausgeblendet oder vorschnell relativiert werden.

Für unsere Initiative ist diese Einordnung daher nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig geht es uns ausdrücklich nicht um eine Polarisierung der Debatte, sondern um einen sachlichen, wissenschaftlich fundierten Dialog über Nutzen-Risiko-Abwägung, Dosierung, kumulative Exposition, sensible Gruppen sowie die Berücksichtigung wissenschaftlich untersuchter Alternativen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Ermler,
sehr geehrter Vorstand der Bundeszahnärztekammer,

heute schreibe ich Ihnen in der Hoffnung, dass Sie sich der aktuellen Fluoriddebatte nicht verschließen, sondern als Präsidentin der Bundeszahnärztekammer zu einer sachlichen, transparenten und wissenschaftlich offenen Einordnung der Gefahren von Fluorid beitragen.

Die Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM) sind nicht irgendein Fachmedium. Als Medium der zahnärztlichen Selbstverwaltung genießen sie innerhalb der Zahnärzteschaft und darüber hinaus besonderes Vertrauen. Gerade deshalb kommt der korrekten Darstellung wissenschaftlicher und regulatorischer Bewertungsstände eine besondere Verantwortung zu.

Umso irritierender ist es, dass die ZM wiederholt einseitig und teilweise sogar faktisch falsch über die aktuelle Diskussion zu Fluorid berichtet, so beispielsweise im Interview mit Prof. Dr. Roland Frankenberger in Ausgabe 08/2026. Nachdem die ZM-Redaktion bislang nicht auf unser Schreiben reagiert hat, wende ich mich heute persönlich an Sie.

In dem Interview wird mit Blick auf das laufende europäische Verfahren zur toxikologischen Neubewertung von Natriumfluorid erklärt, das zuständige Risk Assessment Committee der EU habe die Eingabe der französischen Behörde ANSES bereits geprüft und das Ergebnis sei „ebenso klar wie beruhigend“: Es ergäben sich „keine negativen Konsequenzen für Natriumfluorid-haltige Zahnpasten“.

Diese Darstellung ist faktisch falsch.

Das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, das Risk Assessment Committee, hat nach dem offiziellen Verfahrensstand bis zum 4. April 2027 Zeit, seine abschließende Stellungnahme zur vorgeschlagenen Einstufung zu verabschieden und zu veröffentlichen.

(https://chem.echa.europa.eu/100.028.789/activities/clhProcess/468725615ce3618bbf26fdc5d9a1eddf?searchText=FLUORID , zuletzt aufgerufen am 08. Juli 2026.)

Das bedeutet: Es gibt derzeit keine abgeschlossene RAC-Stellungnahme, aus der sich eine abschließende Entwarnung für Natriumfluorid ableiten ließe. Im Gegenteil: Die erheblichen Bedenken über Natriumfluorid, die die französische Gesundheitsbehörde ANSES eingebracht hat, werden nach wie vor untersucht.

Hier sehen wir ein erhebliches Problem. Insbesondere, weil der Anlass des Verfahrens bislang überhaupt nicht transparent dargestellt wird. Konkret hat ANSES eine harmonisierte Einstufung von Natriumfluorid in folgenden Gefahrenklassen vorgeschlagen:

  • Akute Toxizität bei Verschlucken, Kategorie 3, H301, „giftig bei Verschlucken“,
  • akute Toxizität bei Einatmen, Kategorie 3, H331, „giftig bei Einatmen“,
  • Hautreizung Kategorie 2, H315, „verursacht Hautreizungen“,
  • Augenreizung Kategorie 2, H319, „verursacht schwere Augenreizung“,
  • Reproduktionstoxizität Kategorie 1B, H360F, „kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“,
  • sowie endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit Kategorie 1, ED HH 1, EUH380, „kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen“.


Diese gesundheitsrelevante Dimension sollte gerade in einem offiziellen Medium der Zahnärzteschaft nicht ausgeblendet oder durch eine unzutreffende Darstellung des Verfahrensstandes relativiert werden.

Auch die wiederholte Relativierung der Debatte durch Beiträge, die fluoridkritische Positionen vor allem als Ergebnis sozialer Medien, kommerzieller Interessen oder mangelnder wissenschaftlicher Einordnung darstellen, verkennt die zunehmende Evidenz zu Risiken von Fluorid.

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. med. dent. Johanna Graf, stellvertretende Vorsitzende unseres wissenschaftlichen Beirats, gerne schriftlich zur Verfügung. Sie kann erläutern, warum sich inzwischen über 40 Kollegen unserer Initiative angeschlossen haben und eine differenzierte Haltung zur Fluoridanwendung als Teil einer verantwortungsvollen, patientenorientierten Zahnmedizin fordern.
Letztlich nimmt nicht nur die Zahl der Zahnärzte zu, die fluoridfreie oder fluoridreduzierte Behandlungskonzepte empfehlen. Auch die Zahl der Patienten, die sich nach fluoridfreien Alternativen erkundigen, wächst erkennbar, wie selbst die ZM berichtet.

Dabei bieten Alternativen wie Hydroxylapatit evidenzbasiert einen wirksamen Kariesschutz. Ohne die diskutierten Risiken von Fluorid. Gerne haben wir Ihnen hierzu entsprechende Studien als Quellen beigefügt. Für eine vertiefte wissenschaftliche Einordnung steht Ihnen zudem unser Beiratsmitglied Herr Dr. Erik Schulze zur Wiesche, Forschungsleiter der Dr. Wolff Group, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir möchten nochmals ausdrücklich betonen: Unser Ziel ist es nicht, Angst zu schüren. Unser Ziel ist es, gemeinsam ein wichtiges Thema differenziert zu beleuchten. Es geht nicht um eine pauschale Ablehnung von Fluorid. Es geht um Transparenz, um die korrekte Trennung von Nutzenbewertung und Gefahreneigenschaften, um Dosierung, kumulative Exposition, sensible Gruppen und wissenschaftlich geprüfte Alternativen.

Wenn wir aus der Amalgamdebatte eines gelernt haben, dann doch dies: Es ist nie falsch, etablierte Annahmen zu hinterfragen, laufende Bewertungen ernst zu nehmen und offene Fragen nicht vorschnell abzuwimmeln.

Die Zahnärzteschaft muss die Fluorid-Debatte nicht fürchten. Sie sollte sie führen. Und zeigen, dass Kariesprävention auch ohne Fluorid gelingen kann.

Ich bitte Sie daher persönlich: Setzen Sie sich für eine transparente, sachliche und vollständige Darstellung der Forschung ein. Sorgen Sie bitte dafür, dass der aktuelle Stand des ECHA-Verfahrens korrekt klargestellt wird und dass auch differenzierte fachliche Positionen innerhalb der Zahnärzteschaft angemessen zu Wort kommen.

Über eine Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Staatsminister a.D.
Dr. med. dent. Wolfgang Heubisch
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats