Edit Content
Beyond Fluorid Logo

Frankreich beantragt neue Gefahreneinstufung von Natriumfluorid

Frankreich hat bei der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Antrag auf Neuklassifizierung von Natriumfluorid eingereicht. Der Vorschlag erfolgt im Rahmen des europäischen Verfahrens zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLH) und befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultation.

Konkret schlägt Frankreich vor, Natriumfluorid unter anderem als akut toxisch (oral und inhalativ), haut- und augenreizend, reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) sowie als endokrinen Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit einzustufen.

Wichtig ist die Einordnung:
Eine Gefahreneinstufung beschreibt die inhärenten Eigenschaften eines Stoffes unter definierten Kriterien. Sie stellt kein unmittelbares Verbot dar und ist nicht gleichzusetzen mit einer Bewertung konkreter Alltagsanwendungen. Gleichzeitig ist sie Ausdruck eines regulatorischen Prüfprozesses auf EU-Ebene, initiiert durch einen Mitgliedstaat – in diesem Fall Frankreich.


Aus Sicht von Beyond Fluorid markiert dieser Schritt einen fachlich relevanten Wendepunkt. Wenn regulatorische Behörden über mögliche reproduktive und hormonelle Effekte diskutieren, sollte dies Anlass sein, bestehende Standards kritisch zu reflektieren. Der Verweis auf jahrzehntelange Nutzung allein kann dabei keine hinreichende Antwort sein.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob man für oder gegen Fluorid ist.
Entscheidend ist, welche Lösungen heute wirksam, risikoarm und zukunftsfähig sind – und wie wissenschaftliche Erkenntnisse angemessen in regulatorische und gesundheitliche Standards übersetzt werden.